Staatsbürgerschaftsverleihung für Nachfahren wird weiter erleichtert
„Mit dem einstimmigen Beschluss des Innenausschusses, die Staatsbürgerschaftsverleihung für Nachfahren von NS-Verfolgten weiter zu erleichtern, haben wir nun inakzeptable Ungleichbehandlungen in der Gesetzespraxis ausgeräumt“, zeigt sich Sabine Schatz, SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur, über den heutigen Beschluss des Innenausschusses des Nationalrats sehr erfreut. 2019 wurde in einem All-Parteien-Antrag die Erleichterung der Staatsbürgerschaftsverleihung für Nachfahren von Verfolgten der nationalsozialistischen Terrorherrschaft beschlossen. In der Praxis ergaben sich dabei allerdings Ungleichbehandlungen, die nun beseitigt werden. ****
„Wir mussten feststellen, dass das Gesetz zwischen Verfolgten Unterschiede machte, wo keine sein sollten. Mit dem heutigen Beschluss können Nachfahren von NS-Opfern, die sich ins Ausland begeben haben, ermordet oder in den Tod getrieben wurden oder in der ersten Republik ihren Hauptwohnsitz hatten, aber staatenlos waren, die Staatsbürgerschaft leichter erlangen. Es ist dabei auch ein wichtiges Zeichen, dass der Antrag von allen Parteien mitgetragen wird. Das ist eine wichtige Geste in unserer historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des NS-Regimes und deren Nachkommen“, führt Schatz aus.